5.1.10 Öffentlich zugängliche Altstoffsammelzentren und Sammelstellen für Problemstoffe
Öffentliche Altstoff-/Problemstoffsammlung – Genehmigungspflicht
Die Errichtung, der Betrieb und eine wesentliche Änderung von öffentlich zugänglichen Altstoffsammelzentren für Siedlungsabfälle und sonstige nicht gefährliche Abfälle, die in privaten Haushalten anfallen und in haushaltsüblichen Mengen übernommen werden, einschließlich der Sammelzentren, in denen eine Vorbereitung zur Wiederverwendung der gesammelten Abfälle durchgeführt wird, und von öffentlich zugänglichen Sammelstellen für Problemstoffe bedürfen einer Genehmigung nach § 54 AWG 2002 durch die Behörde, sofern sie nicht der Genehmigungspflicht gemäß den §§ 74 ff GewO 1994 unterliegen. Die Genehmigung umfasst auch die Lagerung dieser Abfälle.