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Neu Dokument-ID: 1025473

Claudia Reithmayer-Ebner | Praxiswissen | Fachbeitrag

7 Aarhus-Beteiligungsgesetz

Im Jahr 2005 ratifizierten unter anderem Österreich und die Europäische Union das Übereinkommen von Aarhus, das auf drei Säulen basiert:

Erstens soll der Öffentlichkeit Zugang zu Umweltinformationen (Informationen über den Zustand der Umwelt, über allgemeine oder konkrete Einflussfaktoren auf die Umwelt) gegeben werden. Diese Säule umfasst sowohl die aktive Verbreitung von Umweltinformationen (in elektronischen Datenbanken, auf die frei zugegriffen werden kann) als auch das Recht des Einzelnen, auf konkrete Nachfrage Umweltinformationen zu erhalten, die bei Behörden vorhanden sind. Umgesetzt wurde diese erste Säule in Österreich vor allem mit dem Umweltinformationsgesetz (UIG).

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