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Dokument-ID: 974404
6.4.4 Gewinnung von Sand und Kies (Trockenbaggerung)
Bei der Gewinnung von Sand und Kies durch besondere Vorrichtungen (Trockenbaggerung) besteht wegen der Abtragung der schützenden Bodenschicht eine Gefahr für das Grundwasser. Daher ist eine Bewilligung nach § 31c WRG einzuholen, bevor eine solche Trockenbaggerung durchgeführt werden darf.