© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1117511

Gernot Wurm | Praxiswissen | Fachbeitrag

11.1.3 EMAS-Registrierung

Der für Umwelt zuständige Bundesminister (nunmehr BMK) ist gem § 15 UMG die zuständige Stelle für die Eintragung einer Organisation in das nach dieser Bestimmung zu führende EMAS-Register. Der Antrag auf Eintragung ist gem § 16 Abs 1 UMG am Weg über das Umweltbundesamt (Umweltbundesamt GmbH) einzubringen. Das UBA hat nach dieser Bestimmung die Eintragungsvoraussetzungen innerhalb von 12 Wochen nach Eingang des Antrages zu prüfen und der Zulassungsstelle das Ergebnis der Prüfung und der Zulassungsstelle einen Eintragungsvorschlag vorzulegen. Die Eintragung hat hierauf innerhalb einer Woche zu erfolgen, wenn

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Betriebsanlagenrecht in der Praxis in unserem Shop! Zum Shop