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Dokument-ID: 1147268
2.3 Rechtsgrundlagen
Biomasseanlagen müssen eine Reihe von Vorgaben einhalten. Für die Beurteilung der Anlagen im Rahmen des Genehmigungsverfahrens ist die Betrachtung der Anlagenemissionen (zB gasförmig, flüssig, fest, Schall oder Erschütterungen) sowie die sicherheitstechnisch richtige Ausführung der Anlage unter den anlagentechnischen Gegebenheiten (Temperatur, Druck, Art und Eigenschaften der eingesetzten Biomasse) relevant.