Neu
Dokument-ID: 380828
3.9.2 Die Verantwortung für die Arbeitssicherheit nach dem ASchG
„Wo steht’s?“
Die Vorschriften über den Arbeitnehmerschutz sind weit gehend im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und in den dazu ergangenen Verordnungen verankert. Die verwaltungsrechtliche Kontrolle erfolgt durch den Arbeitsinspektor und in Randbereichen durch die Gewerbebehörde.