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Dokument-ID: 380783
3.8.6 Verjährung
Themenübersicht
Im Allgemeinen führt die Verjährung dazu, dass ein Recht verloren geht, wenn der Berechtigte nicht innerhalb einer bestimmten Frist, der gesetzlichen Verjährungsfrist, die erforderlichen Maßnahmen zu dessen Durchsetzung einleitet. Der Berechtigte kann das jeweilige Recht nach Ablauf der Verjährungsfrist somit nicht länger gegen den Verpflichteten durchsetzen.