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Dokument-ID: 324431
1.1.4 Welche Tätigkeiten, Emissionen und andere Sachverhalte werden der Betriebsanlage zugerechnet?
Von der Frage, aus welchen Teilen eine Betriebsanlage besteht, was demnach alles als EINE Betriebsanlage gilt (Grundsatz der Einheit der Betriebsanlage), ist die Frage zu unterscheiden, welche Tätigkeiten und Emissionen dieser Betriebsanlage zugerechnet werden, welche Vorgänge demnach die Genehmigungspflicht auslösen können bzw im Genehmigungsverfahren zu berücksichtigen sind.