© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 380802

Raphael Albert - Peter Gratzl | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.8.9 Der Verfall von Gegenständen

Der Verfall von Gegenständen meint, dass bestimmte Vermögenswerte von der Behörde zwangsweise eingezogen und dem Eigentümer nicht mehr zurückgegeben werden. Die Behörde ist demnach berechtigt, verfallene Gegenstände an sich zu nehmen und nach freiem Ermessen über das weitere Schicksal dieser Gegenstände zu entscheiden. Die verfallenen Gegenstände können entweder versteigert werden, wobei der Erlös ausschließlich den Organen des Staates zugute kommt. Aber auch eine Vernichtung der verfallenen Gegenstände ist möglich und teilweise, wie zum Beispiel im Suchtmittelgesetz (SMG), sogar gesetzlich vorgeschrieben.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Betriebsanlagenrecht in der Praxis in unserem Shop! Zum Shop