5.3 Wechsel des Betriebes am bestehenden Standort
Eine Firma, die Großhandel für Werkzeuge betreibt, zieht aus den gewerblich genutzten Räumlichkeiten aus. An ihrer Stelle mietet sich ein Spenglerbetrieb ein. In dieser Spenglerei sind zehn Mitarbeiter beschäftigt. Im Betrieb werden lärmende Tätigkeiten wie Schleifen und Schweißen vorgenommen. Bei Lackierarbeiten kommt es zu Geruchsbelästigungen. Als sich die beiden Inhaber über die gewerberechtlichen Voraussetzungen für einen gesetzmäßigen Betrieb beraten, stellen sie fest, dass nun vollkommen andere Gefährdungen von Nachbarn vorliegen als bei Genehmigung des Großhandelslokals. Der Spengler befürchtet außerdem, dass Nachbarn Einwendungen aufgrund der Geruchsbelästigungen erheben könnten.