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Dokument-ID: 620327
3.7.3 Die „gewerberechtlichen Vorschriften“
Im Folgenden soll der Versuch einer Abgrenzung der für gewerberechtliche Geschäftsführer relevanten Vorschriften unternommen werden, welcher jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Hinsichtlich diverser Gesetze ist nicht abschließend geklärt, inwiefern sie als „gewerberechtliche Vorschrift“ iSd § 39 Abs 1 GewO qualifiziert werden können.