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Dokument-ID: 782751
5.1.2 Betriebliches Genehmigungsmanagement
Vorbemerkung
Wie schon eingangs ausgeführt, kann man unter dem Terminus „Genehmigungsmanagement“ ein Genehmigungsmanagement in einem konkreten Verfahren und ein Genehmigungsmanagement für den laufenden Betrieb verstehen. Das gegenständliche Kapitel widmet sich dem insofern „betrieblichen Genehmigungsmanagement“, also dem Umgang und der Handhabung der Gesamtheit der für einen Betrieb bestehenden Genehmigungen, Bewilligungen und Berechtigungen.