6.6.2 Bewilligungskonzentration
Ganz allgemein gilt im Verwaltungsrecht das Kumulationsprinzip. Das bedeutet, dass ein Vorhaben mehrere Bewilligungen benötigen kann, da jede Bewilligung ein Vorhaben nur aus einem Blickwinkel betrachtet. Im Rahmen einer wasserrechtliche Bewilligung wird nur die Auswirkung des Vorhabens auf die Gewässer geprüft, ein solches Vorhaben kann aber zB auch aus naturschutzfachlichen Gesichtspunkten problematisch sein und daher zusätzlich einer naturschutzrechtlichen Genehmigung bedürfen. Auch eine Bewilligung nach der Bauordnung, der Gewerbeordnung etc kann einzuholen sein.