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Dokument-ID: 328249
2.6.5 Rechte der Nachbarn im Genehmigungsverfahren
Nachbarn sind Parteien im Genehmigungsverfahren. Ihre wesentlichen Rechte sind:
- Akteneinsicht
- Parteiengehör (insbesondere Ladung zur mündlichen Verhandlung)
- Ablehnung nichtamtlicher Sachverständiger
- Kenntnisnahme vom Bescheid durch Verkündung oder Zustellung
- Erhebung von Rechtsmitteln (einschließlich Beschwerden an den Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof)
- Geltendmachung der Entscheidungspflicht
- Erhebung von Einwendungen im Genehmigungsverfahren