2 Behördliche Kontrollen
Der Inhaber eines Großhandels für Werkzeuge will seine genehmigte Betriebsanlage verkleinern. Das Verkaufslokal soll beibehalten werden, eine Lagerhalle im rückwärtigen Bereich soll aufgegeben werden. Dort mietet sich ein Spengler ein. In dieser Spenglerei sind zehn Mitarbeiter beschäftigt. Im Betrieb werden lärmende Tätigkeiten wie Schleifen und Schweißen vorgenommen. Bei Lackierarbeiten kommt es zu Geruchsbelästigungen. Mit der Behörde wird eine mündliche Verhandlung zur gewerberechtlichen Genehmigung vereinbart.