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Dokument-ID: 1026187
1.2 Strafrecht
Das Strafrecht ist ein System von Rechtsvorschriften, die im Wesentlichen den Schutz bestimmter Rechtsgüter wie beispielsweise Leben, Gesundheit und Eigentum von Personen, Sicherheit und Integrität des Staates sowie elementarer Werte des Gemeinschaftslebens bezwecken. Dies drückt sich in Straftatbeständen aus, die wesentlich im Strafgesetzbuch, aber auch in anderen Regelwerken enthalten sind.