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Dokument-ID: 1197051
5.2.3 Parteien im Bauverfahren
Zumeist benötigt die Errichtung einer Windkraftanlage eine baurechtliche Genehmigung der Gemeinde (Bürgermeister). Sämtliche Bauordnungen der Bundesländer gewähren neben dem Projektwerber den Nachbarn im Baubewilligungsverfahren Parteistellung. Der Nachbarbegriff ist in den verschiedenen Landesgesetzen jedoch nicht ganz einheitlich gestaltet.