Neu
Dokument-ID: 803456
5.1.8 Anzeigeverfahren
Bestimmte Maßnahmen in Zusammenhang mit ortsfesten Abfallbehandlungsanlagen unterliegen nicht der Genehmigungspflicht, sondern sind der Behörde nach § 37 Abs 4 in Verbindung mit § 51 Abs 1 AWG 2002 drei Monate vor Durchführung unter Anschluss der Antragsunterlagen gem § 39, soweit diese Unterlagen erforderlich sind, anzuzeigen: