Neu
Dokument-ID: 783053
3.1.2 Praxisbeispiel Haftung nach der GewO – Betriebsanlagenrecht
Die relevanten Bestimmungen sind:
§ 366 Abs 1
- Z 2: Errichten oder Betreiben einer genehmigungspflichtigen Betriebsanlage ohne die erforderliche Genehmigung
- Z 3: Änderung oder Betreiben nach der Änderung einer genehmigten Betriebsanlage ohne die erforderliche Genehmigung der Änderung