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Dokument-ID: 483542
5.4.1 Grundsätze bei Änderungen von IPPC-Anlagen
Für IPPC-Anlagen müssen im Genehmigungsverfahren zusätzliche Verpflichtungen eingehalten werden, die über das Normalverfahren der Anlagengenehmigung hinausgehen. Auch für die Änderung von IPPC-Anlagen bestehen, über die regulären Bestimmungen bei normalen Änderungen hinaus, Sonderbestimmungen.