2.1.12 Exkurs: Energieinfrastrukturvorhaben
Die Europäische Union möchte den dringend benötigten Ausbau der Energieinfrastruktur fördern. Darum hat sie die TEN-E-Verordnung (Verordnung zu Leitlinien für die transeuropäische Energieinfrastruktur, aktuell: VO 2022/869) erlassen. Dabei handelt es sich um eine unmittelbar anwendbare EU-Verordnung, die Bestimmungen betreffend die Genehmigung und Finanzierung von vorrangigen Energieinfrastrukturprojekten („Vorhaben von gemeinsamem Interesse“ bzw „Vorhaben von gegenseitigem Interesse“) beinhaltet.