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Dokument-ID: 624889
4.1.2 Was ist eine Bagatellanlage?
Dem vereinfachten Verfahren unterliegen nur Betriebsanlagen, welche strenge Regelungen einhalten können.
- Durch Verordnung festgelegte Maschinen, Geräte oder Ausstattungen, deren Verwendung keine Genehmigungspflicht nach sich ziehen, weil sie derart beschaffen sind, dass nach dem Stand der Technik keine Gefährdungen, Belästigungen, Beeinträchtigungen oder nachteilige Einwirkungen zu erwarten sind.
- Maschinen, Geräte und Ausstattungen, die nach ihrer Beschaffenheit und Wirkungsweise vornehmlich oder auch dazu bestimmt sind, in Privathaushalten verwendet zu werden.
- Das Ausmaß der Räumlichkeiten in der Betriebsanlage und alle sonstigen Betriebsflächen betragen nicht mehr als 800 m², die elektrische Anschlussleistung der Maschinen und Geräte beträgt nicht mehr als 300 kW.