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Beate Maria Müllner - Martin Ryba | Praxiswissen | Fachbeitrag

4 Bagatellanlagen (im vereinfachten Verfahren)

Mit „Bagatellen verfahren“

A möchte gleich neben seinem Wohnhaus eine kleine Autowerkstätte eröffnen mit nur einer Hebebühne und einem Reparaturplatz. Vor dem Gebäude hat er 3 Parkplätze geplant. Neben der Reparaturhalle plant er bereits sein Büro, Sanitärräume für seinen Mitarbeiter und einen kleinen Lagerraum für die Ersatzteile. Insgesamt, also inklusive der Parkplatzfläche, beträgt seine Betriebsfläche 600 m². Die Geräte, die er für seine Tätigkeiten brauchen wird, werden höchstwahrscheinlich 250 kW benötigen. Als Arbeitszeiten stellt er sich 7:00 Uhr morgens bis 17:00 Uhr abends vor, von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr soll es eine Mittagspause geben und Samstag und Sonntag soll generell geschlossen bleiben. Der Nachbar ist damit überhaupt nicht einverstanden, er befürchtet Lärmbelästigungen durch Motorengeräusche, Geruchsbelästigungen durch die Abgase und außerdem habe eine Autowerkstätte überhaupt nichts in einem Wohngebiet zu suchen. A macht sich Sorgen, dass sein Traum von einer kleinen Werkstätte am Nachbarn scheitern könnte.

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