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Dokument-ID: 803466
4.1.1 Allgemeiner Landschaftsschutz
Auch bei negativen Einwirkungen auf die Natur außerhalb besonderer Schutzgebiete kann eine Bewilligung notwendig sein. Dieser Schutz bezieht sich zum Teil auf das ganze Landesgebiet, zum Teil auch nur auf Grundflächen außerhalb geschlossener Siedlungsgebiete oder auf Grundstücke, die im Flächenwidmungsplan als Grünland gewidmet sind oder eine vergleichbare Widmung aufweisen.