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Dokument-ID: 1012500
5.2.8 Industrieunfall – Meldung
Nach der GewO 1994 iVm der IndustrieunfallVO (IUV) 2015 sind Industrieunfälle, die dem Abschnitt 8a der Gewerbeordnung (Abschnitt betreffend die Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen [Seveso-III-Betriebe]) unterliegen, zu melden.