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Dokument-ID: 1260356
11 Bestimmungen für Großverfahren
Durch die mit 1. Jänner 2026 in Kraft getretene AVG-Novelle, BGBl I Nr 82/2025 („AVG-Novelle Großverfahren“), wurden die Bestimmungen für Großverfahren wesentlich geändert. Ziel der bereits im Regierungsprogramm 2025–2029 angekündigten Novelle ist zum einen die Absenkung der Schwelle für den Eintritt ins Großverfahren, zum anderen die Beschleunigung und bessere Strukturierung dieser Verfahren.