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Dokument-ID: 911476
1.3 Betriebsinterne Bewertung von Änderungen
Wesentlicher Punkt für jeden Betrieb ist es zunächst – auch wenn dies sehr simpel klingt – die Änderungen zu erfassen.
In fast jedem Betrieb gibt es entsprechende Personen, die Erfahrungen im Bereich des Betriebsanlagenrechtes haben. Es sind die Personen, die auch mit den Behörden kommunizieren und die entsprechenden Einreichverfahren durchführen.