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Dokument-ID: 325620
1.1.8 Unklarheit über Genehmigungspflicht: Feststellungsverfahren über die Bewilligungspflicht einer Anlage
Im Planungsstadium ist gelegentlich unklar, ob durch das Projekt Gefährdungen oder Belästigungen auftreten werden, die die Interessen des § 74 GewO verletzen und eine Bewilligungspflicht begründen könnten. Damit in solchen Fällen nicht präventiv ein Genehmigungsantrag gestellt werden muss oder im Nachhinein Strafen oder die Betriebsschließung verfügt werden, ist in § 358 GewO ein Feststellungsverfahren über die Bewilligungspflicht einer Anlage vorgesehen.