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Dokument-ID: 482441
3.1.2 Zusätzliche materiellrechtliche Genehmigungsanforderungen – Vorsorgemaßnahmen und Stand der Technik
BREFs – BVT-Merkblätter
Die getroffenen Vorsorgemaßnahmen müssen nicht nur dazu geeignet sein, die Emissionen, die von der Anlage ausgehen, so niedrig zu halten, dass dem oben angeführten Konzept der integrierten Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung entsprochen wird, sondern sie müssen zugleich auch dem „Stand der Technik“ entsprechen.