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Dokument-ID: 914010
2.1 Definition der Änderung
Als Änderung einer gewerblichen Betriebsanlage im Sinne der Gewerbeordnung gelten sämtliche Maßnahmen an einer bereits bestehenden Betriebsanlage, die vom genehmigten Zustand abweichen. Ob eine Änderung vorliegt, richtet sich daher grundsätzlich nach dem Inhalt des Genehmigungsbescheides.