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Beate Maria Müllner - Erich Rosenbach | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.1.1 Einleitung

Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen den von Haus aus genehmigungsfreien Arten von Anlagen und solchen, die dem vereinfachten Verfahren unterliegen. Als Bagatellanlagen werden solche Anlagen verstanden, für die eine Genehmigung nach dem vereinfachten Genehmigungsverfahren durchzuführen ist.

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