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Dokument-ID: 974360
6.2 Wasserbenutzung
Unter Wasserbenutzung ist unter anderem die Entnahme von Wasser, Schotter oder Sand aus einem Gewässer zu verstehen. Aber auch die Benutzung zum Baden oder Eislaufen fällt darunter. Auch die Nutzbarmachung der chemischen oder physikalischen Eigenschaften des Wassers ist davon umfasst.