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Dokument-ID: 1243221
6 Proaktive Veröffentlichungspflichten für Beihilfen
Sowohl im Unionsrecht als auch im nationalen Recht bestehen Transparenzvorschriften für die Gewährung von Beihilfen und Förderungen im weiteren Sinne. Während die Transparenzvorschriften des Unionsrechts die Mitgliedstaaten und die EU-Kommission verpflichten, richten sich die im nationalen Recht verankerten Transparenzvorschriften nur an bestimmte fördergewährende Stellen bzw sind nur für darin näher bezeichneten Beihilfen anwendbar.