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Dokument-ID: 1232785
4 Recht auf Informationszugang
Das Recht auf Informationszugang ist ein im Vergabeverfahren wesentlicher Anspruch, der durch das BVergG 2018 va für (potenzielle) Bieter gesichert wird. Durch das IFG kommt dieses Recht nun auch der allgemeinen Öffentlichkeit zu.