3 Abfallwirtschaftsrecht
Grundlegendes
Das Abfallwirtschaftsrecht ist in Österreich sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene geregelt. Während der Bund gem Art 10 Abs 1 Z 12 B-VG für die Regelung der „Abfallwirtschaft hinsichtlich gefährlicher Abfälle, hinsichtlich anderer Abfälle nur soweit ein Bedürfnis nach Erlassung einheitlicher Vorschriften vorhanden ist“, zuständig ist, sind die Länder gem Art 15 Abs 1 B-VG demnach für die Regelung der Abfallwirtschaft hinsichtlich nicht gefährlicher Abfälle zuständig, soweit der Bund von seiner diesbezüglichen Bedarfskompetenz keinen Gebrauch gemacht hat.