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Dokument-ID: 1029962
2 Gemeinden als Vermieter von Wohnungen und Häusern
Allgemeines
Die Gemeinden handeln im Rahmen der Vollziehung der Bundes- und Landesgesetze hoheitlich. Die einzelnen Gemeinden treffen dann einseitig Anordnungen und setzen Zwangsakte. Im Rahmen der Hoheitsverwaltung erlassen sie auch Verordnungen und Bescheide.