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Dokument-ID: 1030388
7.8 Das Angebot
Nach § 125 BVergG haben sich die Bieter bei der Erstellung des Angebots an die Ausschreibungsunterlagen zu halten. Sofern in den Ausschreibungsunterlagen nicht ausdrücklich anderes festgelegt wird, ist das Angebot mit sämtlichen dazu gehörenden Unterlagen (zB Prüfzertifikate) in deutscher Sprache und in Euro zu erstellen.