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Dokument-ID: 1030158
2 Umweltverträglichkeitsprüfung
Gegenstand und Aufgabe der Umweltverträglichkeitsprüfung
Gegenstand der im Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 (UVP-G) geregelten Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist die Prüfung der Umweltverträglichkeit eines bestimmten Vorhabens, worunter gem § 2 Abs 2 UVP-G die Errichtung einer Anlage oder ein sonstiger Eingriff in Natur und Landschaft, samt damit in räumlichem und sachlichem Zusammenhang stehenden Maßnahmen, zu verstehen ist.