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Sylvia Scherhaufer - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.11 Schutz hiebsunreifer Bestände

Als hiebsunreif gelten gleichaltrige Hochwaldbestände, die jünger als 60 Jahre sind (vgl § 80 Abs 3 ForstG 1975). Bei ungleichaltrigen, beispielsweise plenterartigen Beständen gilt als Hiebsunreifealter das durchschnittliche Alter von 60 Jahren, sofern mehr als die Hälfte der Bäume jünger sind.

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