© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 941088

Michael Maschl - Albert Scherzer | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.4 Was man unter einer unzulässigen Servitutserweiterung versteht

Besteht eine Vereinbarung zwischen dem Wegeberechtigten und dem mit der Dienstbarkeit belasteten Grundstückseigentümer, so richtet sich der Umfang dieser vertraglichen Servitut nach der getroffenen Vereinbarung. Falls keine Vereinbarung existiert und das Recht daher ersessen ist, bestimmt sich das Ausmaß einer ersessenen Servitut nach dem Zweck, zu dem das belastete Grundstück zu Beginn der Ersitzungszeit verwendet wurde; des Weiteren richtet sich der Umfang nach der Kulturgattung und der Bewirtschaftungsart des herrschenden Grundstücks im Zeitpunkt der Ersitzung der Dienstbarkeit.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Rechtshandbuch für Gemeinden in unserem Shop! Zum Shop