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Helmut Siller | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.5 Konsequenzen bei Nichtumsetzung/verspäteter Umsetzung

Wird ein Hinweisgebersystem eingerichtet, sollte jedenfalls das HSchG eingehalten werden. Es ist zwar nicht strafbar, kein System zu haben. Eine Behinderung eines Hinweisgebers ist allerdings sehr wohl strafbar.

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