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Karin Zahiragic | Praxiswissen | Fachbeitrag

5 Grundsätze von Ausschreibungen

Die rechtliche Grundlage für die allgemeinen Grundsätze von Ausschreibungen bilden die § 20 und § 193 BVergG.

Zu diesen Grundsätzen gehören im Wesentlichen:

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