2.3 Genehmigungsverfahren
UVP und konzentriertes Genehmigungsverfahren
Im Rahmen der Durchführung einer UVP sind die nach den bundes- oder landesrechtlichen Verwaltungsvorschriften, auch soweit sie im eigenen Wirkungsbereich der Gemeinde zu vollziehen sind, für die Ausführung des Vorhabens erforderlichen materiellen Genehmigungsbestimmungen (nicht aber auch die verfahrensrechtlichen Regelungen [VwGH 06.07.2010, 2008/05/0119 [VwSlg 17.940 A/2010]) von der Landesregierung in einem konzentrierten Verfahren mit anzuwenden (§ 3 Abs 3 UVP-G). Dies betrifft zB das Forstgesetz, das Mineralrohstoffgesetz, das Wasserrechtsgesetz oder die Naturschutzgesetze der Länder.