© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1132777

Helmut Siller - Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

4 Welche Zuwendungen sind erlaubt?

Das StGB schränkt also die Strafbarkeit korrupten Verhaltens in einigen Tatbestandsvarianten mithilfe des Vorteilsbegriffs ein. So ist vor allem die Vorteilsannahme und -zuwendung (§§ 305 und 307a StGB) sowie die Vorteilsannahme und -zuwendung zur Beeinflussung (§§ 306 und 307b StGB) nur strafbar, wenn

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Rechtshandbuch für Gemeinden in unserem Shop! Zum Shop