© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at


drucken

Neu Dokument-ID: 1046891

Helmut Siller | Praxiswissen | Fachbeitrag

8 Ablauf des Strafverfahrens

Zuständigkeit der „Korruptionsstaatsanwaltschaft“ • [Fußnote: Vgl Aicher-Hadler, G. (2013), S 53.] 

Die „Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption“ (WKStA – § 20a StPO) ist bundesweit ua für die Durchführung von Ermittlungsverfahren und Erhebung der öffentlichen Anklage und deren Vertretung im Hauptverfahren sowie im Verfahren vor dem OLG wegen schwerer strafbarer Handlungen im Rahmen der Tatbestände nach §§ 304 bis 309 StGB zuständig, sofern die Tat mit einem EUR 3.000,– übersteigenden Wert des Vorteils in Zusammenhang steht.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Rechtshandbuch für Gemeinden in unserem Shop! Zum Shop