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Dokument-ID: 830666
4.5.7 Geräusche
Als Beurteilungsgrundlage für Schallimmissionen im Nachbarschaftsbereich ist die ÖAL Richtlinie Nr 3-1:1986 „Beurteilung von Schallimmissionen – Lärmstörungen im Nachbarschaftsbereich“ von grundsätzlicher Bedeutung. Diese Richtlinie ist Basis der gegenwärtig geltenden ÖAL Richtlinie Nr 3‐1:2008, welche eine vielfach zitierte Grundlage für die Beurteilung von Lärmbelästigungen in der österreichischen Beurteilungspraxis und Rechtsprechung darstellt.