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Dokument-ID: 1046834
2.3.9 Wiener Stadtverfassung bzw Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Wien
Gem § 30 der Wiener Stadtverfassung beschließt der Gemeinderat seine Geschäftsordnung. In die Geschäftsordnung können (unter anderem) über die Sitzungen des Gemeinderates über die in der Wiener Stadtverfassung getroffenen Regelungen hinausgehende weitere Bestimmungen aufgenommen werden.