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Dokument-ID: 1173283
2.1 Haftungsrechts-Änderungsgesetz 2024
Bisherige Rechtslage
Das ABGB kannte keine eigene Bestimmung über die schadenersatzrechtliche Haftung für Bäume, im Besonderen nicht für Schäden, die durch das Umstürzen eines Baumes oder durch das Herabfallen eines Baumastes entstehen.