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Dokument-ID: 1141704
9 Schadenersatz im Vergaberecht
Anspruchsvoraussetzungen
Der Auftrag muss bei korrekter Durchführung des Verfahrens an den Bewerber mit dem günstigsten Angebot vergeben werden. Dies kann entweder der Billigstbieter (kostengünstigstes Angebot) oder der Bestbieter sein (in diesem Fall wird das günstigste Angebot nicht nur anhand des Preises ermittelt, sondern auch andere Kriterien fließen in die Bewertung ein).