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Dokument-ID: 1068194
1.2 Vergaberecht
In den Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens ist im Hinblick auf die Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz des Bundes und der Länder die spezielle Kompetenzverteilungsregelung des Art 14b B-VG maßgeblich.